Satzung des Kleingartenvereins Mittelbruch 1 e.V.
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen „Kleingartenverein Mittelbruch 1 e.V.“.
- Er hat seinen Sitz in Brandenburg an der Havel.
- Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.
- Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck des Vereins
- Zweck des Vereins ist die Förderung des Kleingartenwesens nach den Grundsätzen des Bundeskleingartengesetzes.
- Er dient der Erholung der Mitglieder, der Pflege des Grüns, der Förderung des Naturschutzes sowie der gemeinschaftlichen Nutzung und Bewirtschaftung der Kleingartenanlage.
- Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und ist selbstlos tätig.
§3 Mitgliedschaft
- Mitglieder können natürliche Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
- Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag und durch Beschluss des Vorstands.
- Die Mitgliedschaft endet durch
- Austritt,
- Ausschluss,
- Tod.
- Ein Austritt muss schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende erklärt werden.
§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Mitglieder haben das Recht,
- an der Mitgliederversammlung teilzunehmen,
- die gemeinschaftlichen Einrichtungen zu nutzen,
- über Vereinsangelegenheiten abzustimmen.
- Mitglieder sind verpflichtet,
- die Satzung einzuhalten,
- ihre Parzellen zu pflegen,
- Beiträge und Umlagen fristgerecht zu zahlen,
- an Gemeinschaftsarbeiten teilzunehmen.
§5 Beiträge
- Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeiträge, Pachtgebühren sowie ggf. Umlagen erhoben.
- Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
§6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung,
- der Vorstand,
- ggf. weitere Ausschüsse oder Arbeitsgruppen.
§7 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
- Sie findet mindestens einmal jährlich statt.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn
- es das Vereinsinteresse erfordert oder
- mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.
- Aufgaben der Mitgliederversammlung sind u.a.:
- Entgegennahme des Jahresberichts,
- Entlastung des Vorstands,
- Wahl des Vorstands,
- Beschluss über Beiträge, Satzungsänderungen und Vereinsauflösung.
§8 Vorstand
- Der Vorstand besteht mindestens aus:
- Vorsitzender/Vorsitzende,
- Stellvertretung,
- Schatzmeister/Schatzmeisterin.
- Der Vorstand wird für drei Jahre gewählt.
- Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich.
- Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
§9 Gemeinschaftsarbeit
- Mitglieder sind zur Teilnahme an den festgelegten Arbeitseinsätzen verpflichtet.
- Nicht geleistete Arbeitsstunden können durch eine von der Mitgliederversammlung beschlossene Ersatzpauschale abgegolten werden.
§10 Datenschutz
- Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung seiner Aufgaben.
- Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Einwilligung.
§11 Satzungsänderungen
- Änderungen der Satzung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
- Änderungen werden erst mit der Eintragung ins Vereinsregister wirksam.
§12 Auflösung des Vereins
- Die Auflösung kann nur mit einer 3/4-Mehrheit der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
- Bei Auflösung fällt das Vermögen an eine gemeinnützige Einrichtung, die von der Mitgliederversammlung bestimmt wird.