Rechtliches

Satzung des Kleingartenvereins Mittelbruch 1 e.V.

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Kleingartenverein Mittelbruch 1 e.V.“.
  2. Er hat seinen Sitz in Brandenburg an der Havel.
  3. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.
  4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Kleingartenwesens nach den Grundsätzen des Bundeskleingartengesetzes.
  2. Er dient der Erholung der Mitglieder, der Pflege des Grüns, der Förderung des Naturschutzes sowie der gemeinschaftlichen Nutzung und Bewirtschaftung der Kleingartenanlage.
  3. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und ist selbstlos tätig.

§3 Mitgliedschaft

  1. Mitglieder können natürliche Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.
  2. Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag und durch Beschluss des Vorstands.
  3. Die Mitgliedschaft endet durch
    • Austritt,
    • Ausschluss,
    • Tod.
  4. Ein Austritt muss schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende erklärt werden.

§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Mitglieder haben das Recht,
    • an der Mitgliederversammlung teilzunehmen,
    • die gemeinschaftlichen Einrichtungen zu nutzen,
    • über Vereinsangelegenheiten abzustimmen.
  2. Mitglieder sind verpflichtet,
    • die Satzung einzuhalten,
    • ihre Parzellen zu pflegen,
    • Beiträge und Umlagen fristgerecht zu zahlen,
    • an Gemeinschaftsarbeiten teilzunehmen.

§5 Beiträge

  1. Von den Mitgliedern werden Mitgliedsbeiträge, Pachtgebühren sowie ggf. Umlagen erhoben.
  2. Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§6 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung,
  2. der Vorstand,
  3. ggf. weitere Ausschüsse oder Arbeitsgruppen.

§7 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
  2. Sie findet mindestens einmal jährlich statt.
  3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn
    • es das Vereinsinteresse erfordert oder
    • mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.
  4. Aufgaben der Mitgliederversammlung sind u.a.:
    • Entgegennahme des Jahresberichts,
    • Entlastung des Vorstands,
    • Wahl des Vorstands,
    • Beschluss über Beiträge, Satzungsänderungen und Vereinsauflösung.

§8 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht mindestens aus:
    • Vorsitzender/Vorsitzende,
    • Stellvertretung,
    • Schatzmeister/Schatzmeisterin.
  2. Der Vorstand wird für drei Jahre gewählt.
  3. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich.
  4. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.

§9 Gemeinschaftsarbeit

  1. Mitglieder sind zur Teilnahme an den festgelegten Arbeitseinsätzen verpflichtet.
  2. Nicht geleistete Arbeitsstunden können durch eine von der Mitgliederversammlung beschlossene Ersatzpauschale abgegolten werden.

§10 Datenschutz

  1. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung seiner Aufgaben.
  2. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Einwilligung.

§11 Satzungsänderungen

  1. Änderungen der Satzung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
  2. Änderungen werden erst mit der Eintragung ins Vereinsregister wirksam.

§12 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung kann nur mit einer 3/4-Mehrheit der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  2. Bei Auflösung fällt das Vermögen an eine gemeinnützige Einrichtung, die von der Mitgliederversammlung bestimmt wird.